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Platzsuche

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Allgemeine Regeln

Grundsätzlich gelten die Regeln für Leute, die in einem Zelt, PKW, Campingbus, Wohnmobil oder Wohnwagen übernachten.
Doch nachfolgend geht es hauptsächlich um das Übernachten in Fahrzeugen. Wer bereits mehrere unserer Intenetseiten ge-
lesen hat, wird kaum annehmen, daß wir hier eine Liste mit Campingplätzen anbieten. Wir sind freie "Camper" und fast alle
von uns haben noch nie einen Campingplatz besucht. Freie Camper werden als Wildcamper bezeichnet. Die Vorsilbe bzw. das
Eigenschaftswort WILD wird nicht immer, jedoch häufig im negativen Sinne verwendet. Wildcamper sind in Deutschland, in
den Niederlanden, in Dänemark und in anderen Ländern Leute, die sich nicht an Regeln halten wollen. Und die Regeln lauten,
daß Camper gefälligst einen Campingplatz benutzen sollen. Das ist im Norden ganz anders, allerdings auch wegen der gerin-
gen Beölkerungsdichte, da ist Platz genug:

Jedermannsrecht

Immerhin ist es in Deutschland erlaubt, an ein und derselben Stelle EINE Nacht zu stehen, wenn man nicht den Verkehr behin-
dert oder gefährdet oder die Rechte Dritter verletzt. In Dänemark und in den Niederlanden sind die Bestimmungen in den letz-
ten Jahren etwas gelockert worden. In den Niederlanden hat der Staat die Verantwortung an die Gemeinden delegiert, im Klar-
text: Jede niederländische Gemeinde kann eigene Regeln aufstellen. Wer frei Campieren will, muß sich also vorher im Rathaus
einer Gemeinde erkundigen, ob dies erlaubt ist. Da dies unpraktikabel ist, hat sich die Situation in den Niederlanden also nicht
verbessert. Vor 10 Jahren hat Freicamping in den Niederlanden 160 DM Bußgeld gekostet. Das ist inzwischen bestimmt nicht
billiger geworden. In Ländern wie Niederlande und Dänemark verkriecht man sich als Freicamper so gut wie möglich, beson-
ders in der Haupt-Saison. Sonst könnte es sein, daß man mitten in der Nacht verjagt wird.

Geeignete Stellen

Mit einer Platzsuche sollte man rechtzeitig VOR der Dämmerung beginnen, denn im Dunkeln ist das sehr müsam. Die Zeit,
die man vor der Dämmerung durch späten Suchbeginn zu gewinnen glaubt, steckt man im Dunkeln häufig mehrfach wieder
hinein. REGEL: Je einsamer und gleichzeitig schlecht erreichbar eine Stelle ist, desto besser. Wichtig ist natürlich auch, eine
möglichst waagerechte Stellfläche zu finden. Man sollte dann so lange rangieren, bis der Wagen waagerecht steht. Hier ist eine
fest eingebaute, beleuchtete Wasserwaage (Libelle) sehr hilfreich, die vorm Fahrersitz befestigt ist. Das Unterlegen von Brett-
chen und Keilen ist immer die zweitbeste Lösung. Allerdings: In einer unbekannten oder sogar unsicheren Umgebung, kann
man auffallen je länger man rangiert, besonders im Dunkeln. Wenn es noch nicht ganz dunkel ist, Licht ausschalten, aber das
Bremslicht ist dann immer noch auffällig.

Freicamper wollen 1) in oder nahe an der Natur stehen, 2) ihre Ruhe haben, 3) nicht von den vielen Menschen ihres Alltags in
die Menschenmengen eines Campingplatzes kommen. Es ist eine Frage des Geschicks und auch langjähriger Erfahrung, einen
geeigneten Platz in einer fremden Umgebung zu finden. Wichtig ist auch, eine möglichst waagerechte Stelle zu finden, egal ob
für Zelt, PKW oder Wohnmobil. Ein mehrtägiger Aufenthalt in einem schrägstehenden Wohnmobil ist nicht sehr angenehm,
die Suppe läuft vom Teller, man läuft bergauf /bergab, nachts rutscht man zum Fußende oder rollt zur Bettkante.

Sicheres Übernachten

Ein Freier Camper hat die größten Freiheiten und Unabhängigkeiten, die man sich denken kann. Aber das ist nicht umsonst
zu haben! Jeder, der in einem Fahrzeug schläft - oder in einem Zelt, muß seine Strategien und Taktiken ständig verfeinern.
Hier viele Tipps, die teilweise auch für das Zelten gelten:

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Oberstes Gebot, besonders für Mittel- und Südeuropa: eine möglichst einsame, abgelegene, unauffällige Stelle suchen.

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Deutschland, aber nicht nur in Deutschland: Notfalls Gewerbegebiet (Mo-Sa 5 Uhr aufstehen), Friedhofsparkplatz, Park-
platz an einer Sporteinrichtung u.ä. Dort werden keine Freicamper vermutet. Und meistens ist es nachts auch ganz ruhig.

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Niemals auf Autobahn-Parkplätzen und an Autobahn-Raststätten übernachten, auch nicht auf Parkplätzen an Fernstraßen
oder an anderen viel befahreren Straßen, und auf einsamen, aber leicht erreichbaren Parkplätzen auch nicht. Das Phäno-
men ist bekannt: Da heult die Alarmsirene eines Haus-Nachbarn, und die anderen Nachbarn sagen: "Bei dem ist schon
wieder die Alarmanlage kaputt", und niemand kümmert sich darum. Auf belebten Autobahn-Parkplätzen ist das genauso.

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"Haben Sie im Wald keine Angst?" eine häufig an uns gerichtete Frage. Nein, weshalb? Es ist doch höchst unwahrscheinlich,
daß sich jemand im Wald versteckt in der Hoffnung, daß irgendwann in ein paar Jahren mal ein Campingbus dorthin kommt.
Also: je einsamer die Landschaft, desto besser - je schlechter der Weg umso besser.

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Niemals in Waldwege hineinfahren, die mit einem Durchfahrtsverbot belegt sind. Unannehmlichkeiten sind dann vorprom-
miert. Höchstens im Notfall, dann aber spät hinstellen und früh wegfahren.

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Niemals einen Waldweg hineinfahren und dann auf dem Weg stehenbleiben. Wenn jemand von der Landstraße aus dort ein-
biegt, z.B. um zu wenden oder aus anderen Gründen, ist man voll im Scheinwerferlicht des Fremden. Immer eine Nische am
Waldweg benutzen oder zumindest um eine Kurve des Waldweges zu fahren.

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Sich immer verdeckt /versteckt hinstellen. Achten Sie immer darauf, daß Ihr Auto nicht vom Scheinwerferlicht vorbeifah-
render Autos erfaßt werden kann.

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Am besten von einer Hauptstraße aus in eine Nebenstraße einbiegen, und von der Nebenstraße aus in einen Landwirt-
schaftsweg - wie das z.B. in Nordrhein-Westfalen heißt. Vom Landwirgtschaftsweg aus in einen Feldweg oder Waldweg ein-
biegen. Ist es ein Feldweg, sich möglichst hinter eine Wallhecke stellen.

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Plätze möglichst meiden, an denen ein Campingverbot steht. Außerhalb der Saison sind sie trotzdem (verbotenerweise) nutz-
bar, bei Beachtung einfacher Regeln, ein Beipiel: Strandparkplatz (Asfalt oder auch nur Sand), man hat dort den ganzen Tag
gestanden. Vor Einbruch der Dunkelheit wegfahren, gegen ca. 22 Uhr zurückkommen. Früh aufstehen, wenn es anfängt hell
zu werden, die Verdunklungen entfernen. Der Frühstückstisch sollte dann bereits abgeräumt sein. Nun handelt es sich um
normales Parken auf einem Parkplatz.

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Nicht unnötig andere Parkplatzbesucher oder Kontrolleure durch dreistes Verhalten provozieren. Man muß mit einem Wohn-
mobil ja nicht unbedingt neben dem Campingverbotsschild stehen. Wie würden Sie denn reagieren, wenn es Ihr Grundstück
wäre? Sie wären sicherlich schon aus Prinzip ärgerlich.

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Angenommen, sie hätten ein Ferienhaus mit Meerblick an einem Strandweg gemietet. Die Straße ist ständig mit Wohnmobi-
len fast zugeparkt, ihr Seeblick existiert nur auf einem Bild im Reiseprospekt. Wie würden Sie sich dann fühlen ?

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Immer versuchen, einen Platz im Hellen zu finden. Nur so läßt sich das Umfeld gut genug einschätzen.

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Manchmal ist es auch sinnvoll, einen Stellplatz im Hellen zu suchen und zu finden, dann wieder wegzufahren und erst später
am Abend wieder hinzufahren. Alle Fremden, die im Hellen Ihre Platzsuche beobachtet haben, wissen nicht, daß sie nachts
tatsächlich an dieser Stelle stehen.

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Viele Menschen spüren sehr wohl am Verhalten eines Wohnmobilfahrers, daß er einen Übernachtungsplatz sucht. Dieses
typische Verhalten vermeiden.

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Es gibt Ortschaften und Städte, die ausgewiesene Wohnmobil-Parkplätze haben, auf denen man übernachten kann, häufig so-
gar gebührenfrei, aber nicht immer. Doch auch auf normalen städtischen Parkplätzen kann man übernachten. Auch da ist es
günstig, sich zum Übernachten erst am späteren Abend dort hinzustellen. Für einen naturverbundenen Freicamper sind das
natürlich alles nur Notlösungen, z.B. für die Durchreise.

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Es ist zu empfehlen, sich unauffällig zu verhalten: Keine laute Musik, kein ständiges Türenschlagen. Aber Lärm liegt einem
Naturfreund ohnehin nicht.

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SEHR wichtig ist es, im Dunkeln im Wagen-Inneren ERST DANN Licht einzuschalten, wenn alle Fenster komplett verdun-
kelt sind. Sinn dieser Maßnahme ist es natürlich, daß niemand von außen unbemerkt - es ist dunkel - in den Wagen hinein-
sehen kann. Gardinen sind ungeeignet, es muß eine lichtundurchlässige Verdunklung sein. Und auch ganz wichtig: Die Ver-
dunklungen müssen natürlich komplett von INNEN bedienbar sein !

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Egal an welcher Stelle man steht, man sollte nachts IMMER abfahrbereit sein. So kann man sich dann ggfs. brenzligen Situa-
tionen entziehen. Dazu müssen alle Gegenstände vorm Schlafengehen weggeräumt und gut verstaut sein. Der Fahrersitz muß
frei sein, keine Gegenstände darauf. Es ist völlig unpraktisch, von außen auf der Windschutzscheibe eine Isolier- bzw. Ver-
dunklungsmatte zu haben. Erstens kann sie jeder von außen wegnehmen, und selbst kann man sie von innen NICHT wegneh-
men, wenn man plötzlich abfahren muß.

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Es ist UNBEDINGT ein Fahrzeug zu empfehlen, in dem man von INNEN von seinem Bett aus zum Fahrersitz kommen kann.
Äußerst ungünstig ist es, wenn man erst nach draußen muß um von außen in das Fahrerhaus zu kommen !

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Um schnell wegfahren zu können, muß der Wagen natürlich auch so stehen, daß man SOFORT geradeaus fahren kann, ohne
vorher noch rangieren zu müssen.

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Wenn man im Wagen ist (z.B. nachts) den Zündschlüssel IMMER an einer Stelle aufbewahren, damit man ihn im Notfall nicht
erst suchen muß. Den Zünschlüssel auf keinen Fall im Zündschloß lassen. In Fahrerhäuser, die nicht verdunkelt werden müs-
sen ( weil sie durch eine Tür oder einen lichtundurchlässsigen Vorhang vom Wohnraum getrennt sind), kann man von außen
hineinsehen und sieht dann auch den Zündschlüssel im Zündschloß. Ein Spezialist öffnet die Fahrertür, setzt sich in ihr Auto
und fährt los. Sie werden erst wach, wenn er sie in ihrer Gewalt hat. Phantasie? NEIN, authentisch !

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Die Türen des Wagens von innen sichern, zusätzlich zu den serienmäßigen Schlössern. Da gibt es vielfältige Möglichkeiten,
die jeder für sein eigenes Auto herausfinden muß.

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Verteidigungsmittel bereithalten. Doch Vorsicht: Die deutschen Waffengesetze sind sehr umfangreich und auch sehr unüber-
sichtlich. Sie sind 1972, 2003, 2008 und 2009 teilweise grundsätzlich geändert und teilweise auf sehr unübersichtliche Weise
ergänzt worden.

Sicherheit

Verteidigung

Viele der oben aufgeführten Tipps müssen in Norwegen, Schweden und Finnland nicht oder nicht so streng beachtet werden,
aber auch dort ist in der Hochsaison von Mitte Mai bis Mitte September eine gesunde Vorsicht die Mutter der Porzellankiste.

 

Böse Überraschungen

Egal ob sich ein Freicamper an ungeschriebene Regeln hält oder nicht, er muß immer damit rechnen, daß er verjagt oder böse
überrascht wird. Dies gilt für den Norden - außer Dänemark - zum Glück nicht. Wir schreiben hier einige von etlichen Erfah-
rungen auf, ab 1972:

KROATIEN 1972: - Wir fuhren über eine hohe und lange Brücke auf eine Insel in der Adria. In der Dämmerung fanden wir an
einer einsamen Straße einen günstigen Übernachtungsplatz - dachten wir. Wir hatten das Hubdach von unserem Campingbus
hochgestellt. Plötzlich wurde es in der Nacht ganz hell: Scheinwerfer strahlten den Zeltstoff unseres Hubdachs an. Kurz danach
hielt ein Auto neben uns. Dann heftiges Klopfen an unser Fenster und lautes Schreien: "Camping verbotten, verbotten!" Es war
eine Polizeistreife. Der jüngere Polizist tobte unbeherrscht herum und schrie uns ständig an. Sein älterer Kollege beruhigte ihn
und bedeutete uns durch Handzeichen, wir sollten einfach wegfahren. Das taten wir und suchten im Dunkeln auf dem Festland
eine andere Stelle im Gebirge.

MONTENEGRO 1972: - Am 12 km langen Sandstrand südlich von Ulzin, nicht weit von der albanischen Grenze steckte unser
Campingbus im Sand fest. Zu allem Überfluß gab es noch ein schweres Gewitter, daß einen ganzen Tag und eine Nacht andau-
erte. Am nächsten Morgen stand ein Mann an unserem Auto und gab uns zu verstehen, wir müßten wegfahren. Wir zeigten
auf unsere Räder, die im Sand steckten. Am nächsten Morgen kam der Mann wieder zu uns. Wir gossen ihm 3 Slibowitz ein.
So ging das 5 Tage. Am letzten Tag gaben wir ihm zu verstehen (er sprach keine Fremdsprache), daß wir morgen fahren. Da
zeigte er uns seinen Ausweis und seine Dienstpistole. Mit anderen Worten: "Ich bin tatsächlich die Strandwache."

BOSNIEN 1972: -Auf der Rückfahrt übernachteten wir ca. 10 km südlich von Sarajewo. Als wir am nächsten Morgen wach wur-
den, stand ein Mann direkt an unserem Auto. Er trug einen Karabiner über der Schulter, eine Art Palastwache für uns. Der
Mann sagte nichts, sah uns nur mit finsterer Miene an. Wir suchten schleunigst das Weite. Als wir einige Stunden später in
Sarajewo den Marktplatz fotografieren wollten, wurden einige Passanten handgreiflich.

FRANKREICH 1972: - Auf der Rückfahrt von Jugoslawien kamen wir auch ein Stück durch Frankreich. Wir machten einen
Fehler, wir suchten im Dunkeln einen Platz in einem fremden Wald. Relativ schnell fanden wir ein schönes Plätzchen. Dann
machten wir den zweiten Fehler: Wir schalteten Licht an und begannen, unsere Betten zu machen. Draußen plötzlich ein Ge-
räusch. Licht aus! Dann leuchteten wir oben aus einem Stoffenster des Hubdachs mit unserem starken Suchscheinwerfer, 100
Watt, in den Wald. Rein zufällig traf der Schein einen Mann, der im Gebüsch hockte. Er kam raus, hob seine Jacke hoch, zeig-
te auf eine Pistolentasche an seinem Gürtel und rief zwei- /dreimal "Compri?" Vielleicht hatte er genauso viel Angst wie wir.
Wir starteten und ließen auch unsere Unterlegbrettchen liegen, fuhren aus dem Wald. Wir überlegten, weshalb da überhaupt
ein Mann im Gebüsch saß. War er ein Spanner, der zufällig unser Licht sah? War der Wald vielleicht nicht so einsam, wie wir
glaubten? Das alles erlebten wir also auf einer EINZIGEN Reise 1972. Anmerkung: Wir hatten in Jugoslawien auch viele
freundliche und gastfreundliche Menschen getroffen, jedoch nicht an der Küste, sondern nur im Landes-Inneren.

SCHLESWIG-HOLSTEIN 1975:
Auf der Rückfahrt von Schweden mußten wir in Schleswig-Holstein übernachten. Wir fuhren mit unserem Campingbus in ei-
nen abgelegenen, einsamen Feldweg und stellten uns seitlich vom Feldweg an ein Gebüsch. Mitten in der Nacht klopfte je-
mand an unseren Campingbus und rief: "Polizei". Wir sagten, es sei Bundesrecht, an einer Stelle EINE Nacht stehen zu dür-
fen. "Das interessiert uns nicht, hier ist Schleswig-Holstein!" Wir sagten: "Bundesrecht bricht aber Landesrecht!" Die Poli-
zei: "Wir rufen jetzt den Abschleppdienst an." Wie sich einige Wochen später heraustellte, war das schleswig-holsteinische
Gesetz gesetzwidrig. Wir haben uns gefragt, was macht die Polizei nachts auf einem ganz abgelegenen Feldweg.

DÄNEMARK 1983:
Im Sommer standen wir in der Nähe vom jütländischen Skagen auf einem unbefestigten Parkplatz, ganz allein. Nach Mitter-
nacht klopfte jemand an unseren Campingbus. Eine Frau sagte auf Deutsch: "Sie müssen hier wegfahren. Wenn Sie nicht weg-
fahren, rufe ich die Polizei." Wir fuhren weg, fragten uns aber auch hier: Was macht eine Frau in der Nacht in so einer einsa-
men Umgebung. Die amerikanischen Kopfgeldjäger kamen uns in den Sinn.

NORD-HOLLAND 1998:
Wir standen mit unserem kleinen Wohnmobil in der Nähe von Camperduin, einem riesigen Strandparkplatz zwischen Bergen
an Zee und Den Helder. Auf dem leeren Strandparkplatz standen etliche Schilder CAMPING VERBOTEN. Wir verließen den
Platz und fuhren 1 km weiter. Dort standen wir dann auf einem breiten Seitenstreifen an der Straße - kein Halteverbot, kein
Parkverbot, weit und breit kein Haus, kein Mensch. Ca. 2 Uhr morgens wurden wir geweckt: POLITIE. Einer der beiden Poli-
zisten sagte: "Sie müssen hier weg. Wir kontrollieren jetzt den Parkplatz und kommen in 10 Minuten wieder. Wenn Sie dann
noch hier stehen, müssen Sie 160 DM ( 160 ! ) bezahlen.

In den Niederlanden, in Schleswig-Holstein und in Dänemark ist es heute noch ratsam, besonders in der Sommer-Saison sehr
vorsichgtig zu sein. Doch wie obige Beispiele zeigen, nützt manchmal auch das Verkriechen nichts. DESWEGEN: Platz im hellen
suchen, genau ansehen, wieder wegfahren, gegen 22 Uhr wiederkommen, früh aufstehen. Im Herbst, Winter und frühen Früh-
jahr gibt es kaum oder sogar keine Probleme.

Attaan /DK

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