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Jedermannsrecht

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Was ist das ?

Das Jedermannsrecht ist das Recht von jedermann, sich in Nordeuropas Natur sehr frei bewegen zu können. Natürlich gibt es
auch Einschränkungen, aber sie sind eigentlich Selbstverständlichkeiten und nur eine Frage des Anstandes. Das schwedische
Jedermannsrecht (Allemannsrätt) wird am häufigsten zitiert. Das norwegische und finnische Jedermannsrecht ist mit geringfü-
gigen Abweichungen mit dem schwedischen identisch. In Dänemark gibt es kein Jedermannsrecht, auch nicht im Baltikum.
Seit einigen Jahren gibt es in Dänemark jedoch für einige Regionen Regelungen, die dem norwegischen, schwedischen und
finnischen Jedermannsrecht sehr ähnlich sind. Und im Baltikum ist das freie Übernachten in Zelten und in Fahrzeugen außer-
halb von Nationalparks erlaubt bzw. es wird toleriert.

Das nordische Jedermannsrecht ist ein uraltes Gewohnheitsrecht. Es räumt ALLEN Menschen grundlegende Rechte zur Nut-
zung der Wildnis und von privatem Landeigentum ein, ist aber auch an Bedingungen geknüpft. In Nationalparks, Naturschutz-
gebieten, militärischen Sperrgebieten und auf eingezäunten und nicht eingezäunten, aber erkennbaren Privatgrundstücken gilt
das Jedermannsrecht selbstverständlich NICHT. Im Jahr 2004 berichtete ein schwedischer Fährkapitän unserem Webmaster
folgendes: Auf der Insel Bolmsö im großen See Bolmen in Småland (Südschweden) betraten etliche deutsche Touristen den
Obstgarten eines eingezäunten Hausgrundstücks und pflückten dort in größeren Mengen Äpfel. Als sie von den Eigentümern
zur Herausgabe der Äpfel und zum Verlassen des Grundstücks aufgefordert wurden, beriefen sich die Touristen ganz dreist
auf das Jedermannsrecht. So macht man sich keine Freunde.

Allemannsrätten

Allemansrätten är en urgammal rätt i Sverige. Den tillåter oss att röra oss fritt i skog och mark. Vi kan vandra, cykla, åka ski-
dor, bada och paddla nästan var som helst i landet. För att kunna ha kvar denna unika möjlighet måste vi visa hänsyn och om-
tanke om våra växter och djur. Vi får inte störa eller förstöra. Följer vi allemansrättens enkla regler kan även kommande ge-
nerationer och turister njuta av vår underbara natur.

Vi får:

1

Vistas överallt utom på tomtmark (området närmast ett bostadshus) eller i planteringar.

2

Passera stängsel och grindar om vi inte river ner det eller släpper ut djur.

3

Tälta en natt utan att fråga markägaren om lov, men det är en god regel att ändå fråga. Tala alltid
med markägaren om du ska tälta mer än en natt eller om ni är en större grupp.

4

Plocka vilda blommor, bär och svampar. Vissa blommor är dock fridlysta dom får man inte plocka

5

Göra upp eld om det inte är fara för skogsbrand.

6

Ta nedfallet ris och torra grenar för att elda med.

7

Bada överallt utom från någons brygga eller tomt.

8

Ro, segla och paddla på annans vatten. Vi kan också gå iland överallt men inte för nära tomter.

9

Dricka och hämta vatten ur källa och sjö.

10

Fiska med handredskap i allmänt vatten - d v s i havet, Vänern, Vättern, Mälaren, Hjälmaren och
Storsjön... För fiske i andra vattendrag krävs fiskekort, så kolla upp vad som gäller.

Vi får inte:

11

Förstöra naturen. Markägaren har rätt att kräva ersättning.

12

Skada levande träd och buskar, t ex genom att ta av grenar, kvistar, näver, löv och nötter.

13

Gå på åkrar med växande gröda eller i skogsplanteringar så att de skadas.

14

Plocka blommor, bär eller svamp på annans tomt.

15

Köra motorfordon i terrängen.

16

Ta fågelbon eller fågelägg.

17

Jaga utan licens.

18

Skräpa ner till land eller till sjöss.Nedskräpning kan medföra böter!

19

Elda när det är risk för att mark och växter skadas eller när det är eldningsförbud. Elda inte heller
direkt på en berghäll, som då kan spricka.

Naturvårdsverket har en längre och mer ingående sida om allemansrätten.

Quellen-Angabe: Der oben stehende schwedische Text ist von der Hemsida (=Homepage) des Pfadfinderchores im schwedischen
Tomelilla kopiert. "Tomelilla Scoutkårs Hemsida":

Tomelilla Scoutkårs Hemsida

Und hier haben wir den schwedischen Text ins Deutsche übersetzt:

Jedermannsrecht

Das Jedermannsrecht ist ein uraltes Recht in Schweden. Es erlaubt, uns frei in Wald und Feld zu bewegen. Wir können wandern,
radfahren, skilaufen, baden und paddeln fast überall im Land. Um diese einzigartige Möglichkeit behalten zu können, müssen wir
gegenüber Gewächsen und Tieren Rücksicht und Besonnenheit zeigen. Wir dürfen nicht stören oder zerstören. Folgen wir den ein-
fachen Regeln des Jedermannsrechtes, können auch kommende Generationen und Touristen unsere wunderbare Natur genießen.

Wir dürfen:

1

Überall verweilen außer auf einem Privatgrundstück (Gebiet direkt an einem Wohnhaus) oder in Anpflanzungen.

2

Zaun und Zauntür/-tor passieren, wenn wir das nicht umwerfen oder Tiere entweichen lassen.

3

Eine Nacht zelten, ohne den Gelände-Eigentümer um Erlaubis zu fragen. Aber es ist eine gute Regel, trotzdem zu fragen.
Sprich immer mit dem Gelände-Eigentümer, wenn du mehr als eine Nacht zelten willst oder mit einer größeren Gruppe.

4

Wilde Blumen, Beeren und Pilze pflücken. Gewisse Blumen sind jedoch geschützt, die darf man nicht pflücken.

5

Feuer machen, wenn es keine Gefahr für Waldbrand gibt.

6

Nimm heruntergefallenes Reisig und trockene Äste um damit Feuer zu machen.

7

Bade überall außer von jemandes Laufsteg oder Grundstück.

8

Rudere, segle und paddle auf allen Gewässern. Wir können auch überall an Land gehen, aber nicht zu nah an Privatgrund.

9

Trinken und Wasser holen aus Quelle und See.

10

Fischen mit Angelzeug in öffentlichen Gewässern, d.h. Meer, Vänern, Vättern, Mälaren, Hjälmaren und Storsjö.
Zum Fischen in anderen Gewässern ist eine Anglerkarte erforderlich, prüfe die Vorschriften.

Wir dürfen nicht:

11

Die Natur zerstören. Der Gelände-Eigentümer hat das Recht, Schadenersatz zu verlangen.

12

Schädigen lebender Bäume und Büsche, z.B. durch Entfernen von Ästen, Zweigen, Birkenrinde, Laub und Zapfen.

13

Gehen auf Äckern mit wachsender Saat oder in Waldschonungen, so daß dies geschädigt wird.

14

Blumen, Beeren oder Pilze auf Privatgrundstücken pflücken.

15

Fahren mit Motorfahrzeugen im Gelände.

16

Wegnehmen von Vogelnestern oder Vogeleiern.

17

Jagen ohne Lizenz.

18

Müll entsorgen zu Land oder zu Wasser. Vermüllung kann Bußgeld zur Folge haben.

19

Abbrennen, wenn ein Risiko besteht, Gelände und Gewächse zu schädigen oder wenn ein Feuerverbot besteht.
Mache auch kein Feuer direkt auf Klippen, so daß die platzen können.

Das Naturschutzwerk hat längere und ausführlichere Seiten zum Jedermannsrecht.

So weit also unsere Übersetzung.

Unsere Erläuterungen

zum schwedischen Jedermannsrecht

Zu 2

Zaun und Zauntür/-tor passieren, wenn wir das nicht umwerfen oder Tiere entweichen lassen.

Es dürfen alle Zäune von Tierkoppeln und Wiesen überklettert werden, ohne diese zu schädigen. Törchen und Durch-
fahrtstore dürfen geöffnet, müssen aber anschließend wieder geschlossen werden. BEISPIEL: Ein Weg (z.B. Schotter-
weg oder befahrbarer Grasweg) führt über eine Kuhweide oder Pferdekoppel eines Bauernhofes. Tor öffnen, auf die
Koppel fahren, das Tor wieder schließen, weiterfahren.

Zu 3

Eine Nacht zelten, ohne den Gelände-Eigentümer um Erlaubis zu fragen. Aber es ist eine gute Regel, trotzdem zu fragen.
Sprich immer mit dem Gelände-Eigentümer, wenn du mehr als eine Nacht zelten willst oder mit einer größeren Gruppe.

Dies gilt nicht nur für das Zelten, sondern auch für das Hinstellen eines Campingbusses oder Wohnmobils. Wenn Cam-
ping durch eine Kennzeichnung nicht ausdrücklich verboten ist, sagt niemand etwas, wenn man mehrere Tage an einer
Stelle steht. Außerhalb der Hauptsaison (ca. Mitte Juni bis Mitte September) sagt auch niemand etwas, wenn man dort
wochenlang steht. Außerdem wird man oft von niemandem gesehen, weil dort niemand ist, besonders weiter im Norden.
Den Gelände-Eigentümer zu fragen, ist in der Praxis kaum möglich. Auch Einheimische fragen nicht. Oft ist die Land-
schaft so einsam, daß man ohnehin nicht weiß, wem das Gelände gehört: Gehört es dem Staat, dem Regierungsbezirk,
einer Kommune, einem Großgrundstückbesitzer, einem großen Waldeigner? - Bis man das herausgefunden und die zu-
ständigen Leute angerufen hat, vergehen einige Tage. Und das dann für jeden Stellplatz. Da sind dann 2/3 der Reisezeit
schnell mit dem Aufspüren der Eigentümer verstrichen. Dann kann man besser zu Hause bleiben.

Zu 5

Feuer machen, wenn es keine Gefahr für Waldbrand gibt.

Dies ist ein sehr ernstes Thema. Es kann nämlich zu Schwelbränden kommen, wenn derjenige zu wenig Erfahrung hat,
der eine neue Feuerstelle einrichtet. Bitte unbedingt diese Seite lesen:

Offene Holzfeuer

Zu 6

Nimm heruntergefallenes Reisig und trockene Äste um damit Feuer zu machen.

In fast allen Wäldern gibt es ausreichend am Boden liegendes Feuerholz, das trocken ist. Mit "trocken" ist gemeint, daß
es abgelagert, also nicht frisch ist. Es ist nicht die witterungsabhängige Trockenheit gemeint. An Feuerstellen, an denen
sich in der Saison häufiger Touristen aufhalten oder an gebührenfreien Not- und Wanderhütten, liegt häufiger Brennholz.
Dies wird von den "zuständigen Stellen" dort hingelegt, die für die Hütten und Feuerstellen zuständig sind. Seit einigen
Jahren sieht man dort immer häufiger Holz, das nicht klein gemacht ist. Der Brennholz-Vorrat besteht dann aus 3 bis 4
Meter langen, dicken Stücken (Stämme, dicke Äste), die von den Wanderern selbst klein gemacht werden müssen.
Säge und Axt hängen dann am Holzlager. Diese Taktik hat dazu geführt, daß nur noch DIE Leute Feuer machen, die es
unbedingt müssen oder wollen. Wer in Not ist und mit letzter Kraft eine Hütte erreicht, hat dann allerdings ein Problem.
Leider ist zwar nicht häufig doch immer wieder mal zu sehen, daß jemand in der Nähe einer bereits bestehenden oder
neu angelegten Feuerstelle kleine Bäume gefällt hat. Das ist unverantwortlich und außerdem ziemlich dumm, denn das
frische Holz brennt entweder nicht oder sehr schlecht.

Zu 9

Trinken und Wasser holen aus Quelle und See.

Natürlich darf man Wasser nicht nur aus Quellen oder Seen nehmen, sondern auch aus Bächen, Flüssen und Strömen.

Zu 10

Fischen mit Angelzeug in öffentlichen Gewässern, d.h. Meer, Vänern, Vättern, Mälaren, Hjälmaren und Storsjö.
Zum Fischen in anderen Gewässern ist eine Anglerkarte erforderlich, prüfe die Vorschriften.

Also darf jeder im Meer und in den 5 größten Seen Schwedens ohne Angelkarte fischen. Mit Storsjö (Großer See) ist
DER Storsjö gemeint, an dem die mittelschwedische Stadt Östersund liegt. Es gibt in Schweden nämlich viele Seen,
die Storsjö heißen.

Zu 15

Fahren mit Motorfahrzeugen im Gelände.

Einheimische, die an /in einem Gelände wohnen, dürfen natürlich mit Motorfahrzeugen im Gelände fahren. Mit einem
Motorfahrzeugtyp dürfen das auch Fremde: Im Winter mit dem Motorschlitten.

Wir empfehlen ganz dringend, das sehr großzügige Jedermannsrecht NICHT schamlos auszunutzen, so wie es
die deutschen Apfeldiebe auf dreiste Art gemacht haben. Die Nordländer sehen an den Auto-Kennzeichen sehr
wohl, welche Nationalitäten sich ordentlich verhalten und welche nicht.

Attaan /DK

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